Führerscheinsehtest - Katrin

am 13.03.2018

Beim Führerscheinsehtest wird getestet, ob der Kunde jeweils mit dem rechten und mit dem linken Auge einen Visus von 0,7 erreicht. Der Führerscheinsehtest kann sowohl mit, als auch ohne Korrektionsbrille durchgeführt werden. Erreicht der Kunde den besagten Visus von 0,7 hat er den Führerscheinsehtest bestanden und bekommt dies für die Fahrschule bescheinigt. Wird dieser Visus allerdings nicht erreicht, ist der Führerscheinsehtest nicht bestanden und der Kunde sollte einen Sehtest machen, um seine Fehlsichtigkeit zu überprüfen. Sobald der Kunde seine angepasste Korrektionsbrille erhalten hat, kann er den Test wiederholen.

Der Führerscheinsehtest wird wie folgt durchgeführt:

Bevor es los geht muss der Kunde seinen Personalausweis abgeben, denn ohne den Personalausweis können die Bescheinigungsbögen nicht ausgefüllt werden, da diese genormt sind und die Personalnummer aufgeschrieben werden muss.

Dann wird das Führerscheinsehtest-Gerät erst einmal desinfiziert. Für den Test nutzt man eine Vorlage mit den Landoltringen, die immer zu einer bestimmten Seite geöffnet sind. Auch diese Ringe sind genormt in ihrer Größe und der Strichdicke. Damit wird zuerst die Sehleistung des rechten Auges auf 0,7 Visus geprüft. Im Anschluss das linke Auge und dann noch einmal beide Augen binokular.

Wir erklären dem Kunden zuerst, wie er diese Öffnungen angeben kann. Vorab sollte die erste Reihe gelesen werden, diese hat eine Visusstufe von 0,32. In den nächsten beiden Reihen liest der Kunde dann die Visusstufe 0,7. Die Öffnungen der Landoltringe kann er angeben indem er die Richtungen (oben, unten, schräg oben, links....) benennt oder auch nach Uhrzeiten (ein Uhr, neun Uhr, zwölf Uhr...) angeben.

Bestanden ist der Führerscheinsehtest, wenn der Kunde weniger als zwei Fehler mit jedem Auge einzeln gelesen hat.

Wir füllen im Anschluss die Bescheinigungsbögen aus und geben diese dem Kunden für seine Fahrschule mit.
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