Bundestag ändert Heil- und Hilfsmittelgesetz: Wieder Kostenzuschuss bei Sehhilfen für Erwachsene
10.03.2017
Der Deutsche Bundestag hat Ende letzten Jahres die Änderung des Heil- und Hilfsmittelgesetztes (HHVG) beschlossen. Wenn heute am 10. März 2017 der Bundesrat abschließend über das Gesetz beraten hat, kann die erwartete Änderung der Bezuschussung von Sehhilfen für Erwachsene, nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft treten. Damit kommt ein bestimmter Teil von Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung in den Genuss einer finanziellen Unterstützung durch die Krankenkassen.
Die Änderung des HHVG und der dazu gehörenden Hilfsmittelrichtlinien sieht vor, dass gesetzlich versicherte Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als +6/-6 Dioptrien oder bei einer durch Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bedingten Fehlsichtigkeit von mehr als 4 Dioptrien mit Zuschüssen rechnen können. Diese Zuschüsse berücksichtigen jedoch nur die Kosten der Anfertigung von speziellen Brillengläsern ohne weitere Glasbearbeitung. Über die Höhe der Zuschüsse für die Gläser durch die Krankenkassen wird derzeit noch beraten.
Die Augenoptiker bei ROTTLER beraten Sie gern bei weiteren Fragen und bieten Ihnen die unverbindliche Möglichkeit für einen kostenlosen Sehtest. Bei einer ausführlichen Augenanalyse kann in weinigen Minuten festgestellt werden, ob Sie für den Zuschuss in Fragen kommen bzw. eine neue Brille benötigen.
In den Sehzentren von ROTTLER können Termine kurzfristig vergeben werden. Denn: Ganz abgesehen vom geänderten Gesetz – eine regelmäßige Überprüfung der persönlichen Sehstärke wird vom Augenoptiker für möglichst lang anhaltendes gutes Sehen empfohlen.