Gesetzesänderung zum Brillenkauf: Augenoptiker sorgen für Durchblick - Wer bekommt wann und wie einen Zuschuss?
25.08.2017
Seit dem Frühjahr übernehmen Krankenkassen wieder teilweise die Kosten für Sehhilfen. Doch für die Mehrheit der Brillen- und Kontaktlinsenträger, um genauer zu sein für 97 Prozent, ändert sich dadurch nichts. Stellt sich die Frage: Wer bekommt eigentlich wann und wie einen Zuschuss? Hier können die Augenoptiker in ihrer Nähe für den nötigen Durchblick sorgen. Die ROTTLER Filialen an diversen Standorten in NRW und Niedersachsen zum Beispiel kennen die Details und sehen die neue Regelung kritisch.
Mit einem Zuschuss dürfen nach dem neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) nur Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien rechnen - wohlgemerkt nur für Brillengläser oder Kontaktlinsen. Die Krankenkassen zahlen grundsätzlich nicht für die Fassung. Wer an einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) von mehr als vier Dioptrien, einer schweren Sehbeeinträchtigung oder gar Blindheit der Stufe 1 auf beiden Augen leidet, erhält ebenfalls eine Zuzahlung. Bei Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) gilt die bisherige Regelung. Hier werden weiterhin Zuschüsse entsprechend der Festbeträge von den Krankenkassen bezahlt.
Nach aktuellen Schätzungen des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) dürfen somit nur etwa drei Prozent der 41,2 Millionen fehlsichtigen Deutschen überhaupt mit einem Zuschuss rechnen. Wie hoch dieser am Ende tatsächlich ausfällt, ist ebenfalls noch nicht final geklärt. Bis Ende 2018 gelten noch die alten Festbeträge, die mitunter lediglich einen Zuschuss von zehn Euro pro Brillenglas vorsehen. "Damit ist das Gesetz eigentlich eine Mogelpackung. Viele Brillen- und Kontaktlinsenträger werden zudem unnötig verunsichert", kommentiert Paul Rottler, Geschäftsführer und Inhaber von ROTTLER. Doch nicht nur das sorgt aktuell für Unmut bei ihm und vielen anderen seiner Zunft.
Weiterer Knackpunkt: Nach einer geplanten Hilfsmittelrichtlinie sollen Anspruchsberechtigte beim Brillenkauf künftig ein augenärztliches Rezept vorweisen, auch wenn die Krankenkasse bereits zuvor einen Zuschuss gewährt hat, also eine sogenannte Folgeverordnung vorliegt. Wartezeiten von mehreren Monaten auf einen solchen Termin sind keine Seltenheit. Dazu ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod: "Gerade für Menschen mit einer starken Sehschwäche - und diese sind ja von der Neuregelung betroffen - sind diese langen Wartezeiten unzumutbar. Die Sehhilfenversorgung wird dadurch komplizierter und erfordert bei allen Beteiligten mehr Aufwand. Das ist nicht im Sinne der Verbraucher." Bisher konnten Fehlsichtige Veränderungen ihrer Sehfähigkeit einfach durch den Augenoptiker ihres Vertrauens prüfen lassen. Die Brillen- und Kontaktlinsen-Versorgung ist ihre Aufgabe. Sie sind dafür ausgebildet, alle dafür erforderlichen Untersuchungen vorzunehmen und verfügen über alle technischen und handwerklichen Voraussetzungen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen möchten vor diesem Hintergrund weiterhin an der ursprünglichen Regelung festhalten.
Die neue Hilfsmittelrichtlinie soll Ende September 2017 in Kraft treten. Bis dahin hat das Bundesministerium für Gesundheit jedoch noch Zeit, diese zu prüfen und zu beanstanden. Wie letztendlich entschieden wird, bleibt abzuwarten. Nicht abwarten sollten hingegen Verbraucher, die jetzt eine Brille oder Kontaktlinsen brauchen. Denn wie gesagt: Für die große Mehrheit der Fehlsichtigen greift die Gesetzesänderung nicht. Die meisten Brillen- und Kontaktlinsenträger können einfach weiterhin unbeirrt den Augenoptiker ihres Vertrauens aufsuchen. Augenoptiker sind und bleiben die erste Anlaufstelle für gutes Sehen.